Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) wurde mit der Änderung des PartGG am 19.03.2013 eingeführt. Diese Rechtsform steht grundsätzlich folgenden freien Berufen zur Verfügung, deren spezifisches Berufsrecht die Beschränkung der Berufshaftung zulässt: Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Architekten, Stadtplanern und beratenden Ingenieuren. Ob alle Partner zwingend diesen Berufsgruppen angehören müssen oder ob es genügt, wenn die Mehrheit diesen angehört, das hängt von der Gesetzesauslegung des Bundeslands ab, in dem die Gründung vorgenommen werden soll.

Ist eine Gründung möglich, gilt Folgendes: Für Verbindlichkeiten wie Lohn, Miete, Leasingraten und Steuerschulden haften zwar nach wie vor alle Partner gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen, aber bei der beruflichen Haftung (dem weitaus größeren Risiko) gibt die neue Rechtsform den Freiberuflern die Möglichkeit, die Haftung aus beruflichen Fehlern auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken und die persönliche Haftung auszuschließen. Voraussetzung ist jedoch ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz.

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