Private Unfallversicherung

Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen alle 4 Sekunden.

Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaft) besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

Für wen ist die Versicherung?

Die Unfallversicherung ist für jede Privatperson zu empfehlen.

Was ist versichert?

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch einen plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

  • Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird.
  • Todesfallleistung: Verstirbt die versicherte Person als Folge eines Unfalls innerhalb eines bestimmten Zeitraums, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung). Eine finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen.
  • Tagegelder: Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B. für jeden Tag Aufenthalt im Krankenhaus, auf Kur oder auch bei Genesung zu Hause.
  • Unfallrente: Die Invaliditätsleistung kann statt einer Kapitalsumme auch als lebenslange Rente vereinbart werden.

Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine wie Bergungskosten, kosmetische Operationen usw. möglich.

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