Produktschutzversicherung

Sind Sie ein Getränkehersteller, ein Unternehmen der Lebensmittel-, Kosmetika-, Tabak- oder Bekleidungsbranche? Dann können Sie diese Deckung interessieren, da Ihre Produkte anfällig für Kontaminationen sind. Die Kontamination kann zum einen versehentlich im Herstellungsprozess geschehen, zum anderen aber auch von einem Dritten (Produkterpresser) vorsätzlich herbeigeführt werden mit dem Ziel, sich einen politischen oder finanziellen Vorteil zu verschaffen. Diese Fälle nehmen zu und ziehen ein gewaltiges Medieninteresse nach sich.

Vertrauenseinbrüche der Konsumenten im Hinblick auf das betroffene Produkt sind die Folge. Neben den reinen Rückrufkosten (die eine Rückrufkostenversicherung deckt) ist es hier zudem wichtig, das Vertrauen der Konsumenten wiederherzustellen. Hierbei hilft die Produktschutzversicherung. Darüber hinaus ersetzt sie den entgangenen Bruttogewinn, bietet Krisen-Management-Pläne etc.

Versicherungsfall einer Standard-Produktschutzpolice ist ein drohender Personenschaden durch das fehlerhafte Produkt. Je nach Unternehmen müssen Ergänzungen vorgenommen werden, so zum Beispiel bei der Nahrungsmittelindustrie. Hier kann die Behörde ein Verkaufsverbot bereits dann festlegen, wenn das auf den Markt gebrachte Produkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für den menschlichen Verzehr ungeeignet ist. Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung, also ein drohender Personenschaden besteht dabei in der Regel noch nicht – eine Standard-Police zahlt daher nicht.

Ebenso ist es wichtig, auf die richtige Verzahnung zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung zu achten, um Lücken im Deckungsschutz oder Doppelversicherungen zu vermeiden. Deckungen der erweiterten Produkthaftpflicht können in beiden Policen geregelt werden, mit unterschiedlichem Regelgehalt oder Selbstbehalten.

In jedem Fall ein sehr komplexes Thema, bei dem das Fachwissen und die Erfahrung des Versicherungsmaklers gefragt sind. Sprechen Sie uns an!

Die Produktschutzversicherung im Detail:
Für wen ist die Produktschutzversicherung?

Für alle Markenhersteller, deren Produkte kontaminationsanfällig sind und so zu einem Personenschaden führen können.

Was ist versichert?

Folgende Positionen kann eine Produktschutzversicherung nach individuellem Bedarf abdecken:

  • Kosten aus Eigen- und Fremdrückrufen
  • Kosten aufgrund behördlicher Anordnung einschließlich Ersatzvornahme
  • Ersatz des entgangenen Bruttogewinns inklusive Anschaffungs- und Herstellungskosten
  • Kosten für die Wiedereinführung in den Markt oder eines an die Stelle des betroffenen Produkts tretenden neuen Produkts, z.B. Werbemaßnahmen, Rabatte an den Handel, damit bessere Produktplatzierung
  • Kosten für die Beendigung von Produktmanipulationen
  • Kosten infolge negativer Medienberichterstattung zur Vermeidung eines drohenden Imageverlusten, z.B. Kosten für Gegendarstellungen, Kosten für Rückrufe aufgrund des öffentlichen Drucks (Produkt an sich ist in Ordnung)
  • Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche im Falle eines Fremdrückrufs, wenn dieser unberechtigt ist
  • Kosten für die Unterstützung beim Aufbau eines professionellen Qualitätsmanagements, z.B. Krisenberater untersuchen präventiv oder reaktiv ihr Qualitätsmanagement und machen Verbesserungsvorschläge
  • Kosten für Re-Design und Neuentwicklung, z.B. Produktionsanleitung muss aufgrund von Schadenfall neu überdacht werden
  • Rechtsverteidigungskosten, z.B. rechtliches Vorgehen gegen behördliche Anordnung

Weitere interessante Versicherungen