Projekthaftpflichtversicherung Automotive Software

Der von uns entwickelten Projekthaftpflichtversicherung können weltweit alle Zulieferer eines Projekts beitreten. Sie zahlen die Versicherungsprämie anteilig entsprechend ihrem Umsatzanteil am Projekt. Auch wenn die Zulieferer eine eigene Haftpflichtversicherung haben – es entsteht durch den Beitritt zur Projektversicherung weder eine Doppelversicherung noch zahlen sie die Prämie doppelt. Sie müssen lediglich bei ihrem eigenen Haftpflichtversicherer angeben, dass der Versicherungsschutz für dieses Projekt nicht gelten soll. Der Umsatz für dieses Projekt wird dann bei der Prämienberechnung nicht berücksichtigt.

Vorteil der Projektversicherung ist, dass mit dem Versicherer im Schadenfall keine Diskussion mehr geführt werden muss über die Verteilung der einzelnen Schadenpositionen auf die Zulieferkette gemäß KVV / QSV – unabhändig davon, ob abweichend von der gesetzlichen Haftung ein Referenzmarktmodell oder Berechnungen nach Weltmarktfaktor vereinbart wurden. Da die gesamte Zulieferkette in der Hand eines Versicherers liegt, ist eine Leistung im Schadenfall unabhängig von den Verschuldensanteilen der einzelnen Zulieferer möglich. Voraussetzung ist nur, dass die im Projekt entwickelte Software als solches zu dem Schaden geführt hat.

Im Rahmen der Projektversicherung ist auch eine viel weitergehende Gewährleistungsregelung mit dem Versicherer möglich, als jeder einzelne Zulieferer in seiner eigenen Police vereinbaren kann. Dort wird nämlich immer als Gewährleistungsbeginn der Abschluss der eigenen Arbeit gesehen, unabhängig davon, wie viele Entwicklungsschritte anderer Projektbeteiligter noch nachfolgen, bis die Software am Ende im Kfz zum Einsatz kommt. Der Projektversicherer hingegen macht den Beginn der Gewährleistung am Abschluss des Projekts fest, was zu einem viel weitergehenden Versicherungsschutz führt.

Die Projekthaftpflicht gewährt Versicherungsschutz für alle IT-Dienstleistungen der Zulieferer im Rahmen des versicherten Projekts. Werden die Zulieferer im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für das Projekt für einen Personen- Sach- oder Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht, prüft der Versicherer, ob die gestellte Forderung berechtigt ist. Wenn nein, wehrt er die unberechtigte Forderung ab. Wenn ja, wird die Forderung im Umfang der vereinbarten Deckung bezahlt.

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