Anstellungsvertrags-
Rechtsschutzversicherung

Manager sind als Vertreter der juristischen Person keine Arbeitnehmer. Sie haben deshalb keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Anstellungsvertrag.

Bei Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag bietet daher die private Rechtsschutzversicherung keinen Kostenschutz; eine separate Absicherung ist notwendig.

Für wen ist die Versicherung?

Für alle gesetzlichen Vertreter der juristischen Person (Geschäftsführer und Vorstände)

Was ist versichert?

Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsverhältnis des Managers

Die Vorteile einer Anstellungsvertragsrechtsschutz sind:

  • Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche und wahlweise außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsvertrag, und zwar sowohl
    in Aktiv- als auch Passivprozessen
  • Der Versicherungsfall tritt ein, sobald der Versicherte, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen
  • Der Versicherer trägt grundsätzlich die Kosten der versicherten Verfahren, und zwar die Anwaltshonorare und Gerichtskosten nach dem gesetzlichen Gebührenrahmen, die dem Ver sicherten auferlegten Kosten der Gegenseite, die Gebühren gerichtlich
    bestellter Sachverständiger sowie alle Vorschüsse auf diese Kosten
  • Umfassender Rechtsschutz

Es gibt viele Gründe für teure Prozesse mit hohen Streitwerten, z. B.

  • Nichtzahlung bzw. Kürzung der Bezüge
  • Differenzen über Abfindungen
  • Unstimmigkeiten über die Höhe von Gratifikationen
  • Auseinandersetzungen über nicht vertragsgemäße Altersversorgung

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