Maschinenversicherung

Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als eine Geschäftsinhaltsversicherung. Der Deckungssumfang einer speziellen Maschinenversicherung umfasst zum Beispiel Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Unternehmen, die in der Produktion auf Maschinen angewiesen sind.

Was kann versichert werden?

Über die Maschinenversicherung können alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen u.v.m.

Welche Gefahren sind versicherbar?

Abgedeckt sind unvorhergesehen (nicht: normale Abnutzung!) eintretende Schäden, welche mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

  • Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
  • bei fahrbaren Geräten: Feuer und soweit beantragt Schäden durch Diebstahl

Der wichtigste Ausschluss ist wie schon erwähnt Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sein können. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzusichern.

Welche Schäden werden durch den Versicherer ersetzt?

  • Im Teilschadenfall die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
  • Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Sachen bis zu einer bestimmten Höhe versichert.
  • Im Totalschadensfall wird der Zeitwert des Gerätes unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug neu für alt.
  • Im Falle eines Maschinenschadens sind die erwarteten Gewinne nicht mehr sicher. Um eine Ausweichproduktion zu finanzieren, ist eine Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll. Der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten können über eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) abgedeckt werden.

Für Händer und Hersteller von Maschinen haben wir in Verbindung mit Rental as a Service (RaaS) ein spezielles Versicherungskonzept zur Maschinenversicherung bzw. für Neumaschinen eine Garantieversicherung entwickelt. Mehr Informationen zu Rental as a Service finden Sie hier.

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