Pensionszusagen

Die unmittelbare Versorgungszusage (Pensionszusage) ist der häufigste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Dieser wurde früher oft wegen hoher Unternehmenssteuersätze zur Reduzierung der aktuellen Steuerlast eingesetzt.

Auf Grund der umfangreichen rechtlichen Änderungen in den vergangenen Jahren, dem Anstieg der Lebenserwartung und der seit Jahren sinkenden Umlaufrenditen ergibt sich häufig ein hoher Anpassungsbedarf.

Darüber hinaus entstehen oft Fragen zur Nachfolgeplanung des Unternehmens und der evtl. in diesem Zusammenhang stehende Verkauf des Unternehmens. Auch die Sicherheit der Versorgung im Falle der Insolvenz ist, vor allem für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, nach neuer Rechtsprechung zu beachten.

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