Umweltschadenversicherung

Am 14. November 2007 ist das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft getreten. Neu bei der öffentlich-rechtlichen Haftung des Umweltschadensgesetzes ist, dass der Verursacher – neben Schäden an eigenen und fremden Böden und Gewässern – auch für Schäden an der Natur bzw. Biodiversität (= geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Lebensräume) haftet und zur Sanierung und vollständigen Wiederherstellung des Ausgangszustandes verpflichtet ist. Anerkannte Naturschutz-/ Umweltverbände können außerdem auf dem Klageweg die Behörde zum Tätigwerden zwingen.

Für Gewerbetreibende ist dieses neue Risiko kaum zu kalkulieren.

Die drei Säulen unserer Umweltschadensversicherung (USV):

  • USV-Basisdeckung: Im Rahmen Ihrer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gelten Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen sowie an Böden und Gewässern außerhalb Ihres Betriebsgrundstückes automatisch als mitversichert.
  • USV-Anlagendeckung: Möglichkeit des Einschlusses zusätzlicher Risikobausteine für weitere umweltrelevante Anlagen und Tätigkeiten, soweit nicht über die USV-Basisdeckung bereits mitversichert.
  • Umwelteigenschadendeckung (UED): Möglichkeit des Einschlusses von Schäden auf Ihrem eigenen Betriebsgrundstück (eigener Boden, eigenes Gewässer sowie eigene Biodiversität) sowie Schäden am Grundwasser. Besonders wichtig ist die vollständige Erfassung und Bewertung der im Unternehmen vorhandenen Anlagen.

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