Unternehmer-

Rechtsschutzversicherung

Der Rechtsschutz für Unternehmensleiter richtet sich an die gesetzlichen Vertreter von GmbH, Aktiengesellschaften und Genossenschaften.

Es sind Personen, die – ohne Inhaber des Betriebes zu sein – aufgrund ihrer hervorgehobenen beruflichen Stellung besonderen Rechtsgefahren ausgesetzt sind und sich diesen Rechtsgefahren stellen wollen.

Der Versicherungsschutz besteht aus:

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Dieser Versicherungsschutz wird für den Fall benötigt, dass die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder von ihrem Unternehmen oder von Dritten, insbesondere von Gläubigern des Unternehmens, auf Ersatz von Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Derartige Ansprüche kommen in Betracht, wenn der Vorwurf erhoben wird, dass Leitungs- und Überwachungsaufgaben nicht ordnungsgemäß wahrgenommen und andere dadurch geschädigt worden seien. Der Versicherungsschutz ist von erheblicher Bedeutung, wenn es beispielsweise um angebliche Fehlentscheidungen des Managements geht. Insbesondere Umsatzschwankungen, Schwierigkeiten mit bestimmten Kunden oder sonstige Fehlentwicklungen eines Unternehmens werden nicht selten den Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern angelastet. Die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder sind dann darauf angewiesen, ungerechtfertigten oder überzogenen Ansprüchen entgegenzutreten.

Ihre Anwälte werden beispielsweise geltend machen, dass Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder bei fehlendem eigenen Verschulden nicht für ein Fehlverhalten der Mitgeschäftsführer oder Vorstandskollegen einzutreten haben. Die Anwälte werden auch ins Feld führen, dass Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder für den Erfolg ihrer geschäftspolitischen Entscheidungen nicht persönlich zu haften brauchen, wenn sie nicht schuldhaft gehandelt haben.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen (optional gegen Beitragszuschlag auch auf die außergerichtliche Interessenwahrnehmung). Zu beachten ist, es werden nur die Anwalts- und Gerichtskosten, nicht jedoch der Schaden selbst ersetzt. Soll auch der Schaden selbst versichert werden, wird eine D&O- Versicherung benötigt.

Rechtsschutz für Rechtsauseinandersetzungen aus dem Anstellungsvertrag

Wird dem Geschäftsführer oder dem Vorstandsmitglied die Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vorgeworfen, kann dies eine Reihe dienstvertraglicher Folgerungen haben bis hin zur Kündigung des Anstellungsvertrages. Die Anstellungsvertragsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Anstellungsvertrag, beispielsweise wegen Weiterzahlung des Gehalts, Gratifikationen, Altersversorgung oder Regressansprüchen.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen (optional gegen Beitragszuschlag auch auf die außergerichtliche Interessenwahrnehmung).

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige mit Wohnungs-Rechtsschutz

Der Rechtsschutz für Unternehmensleiter ist regelmäßig verbunden mit dem Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige nebst Wohnungs-Rechtsschutz. Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche, bei Streitigkeiten aus Verträgen und dem Eigentum, auch wegen des eigenen Einfamilienhauses oder der selbstgenutzten Mietwohnung, desgleichen in Führerscheinsachen und bei Verfahren vor den Verwaltungsgerichten im privaten Bereich und als Arbeitnehmer, den Finanzgerichten und den Sozialgerichten. Versichert ist auch die Beteiligung als Nebenkläger an Strafverfahren bei Opfern von bestimmten Gewaltstraftaten sowie die Beratung in Familien-, Ehe- und Erbangelegenheiten.

Strafrechtsschutzversicherung

Ein Ermittlungsverfahren wird gegen Sie eingeleitet, der Vorwurf von Korruption steht im Raum? Schnelles Handeln und eine Unterstützung von auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Strafverteidigern ist nötig. Deren Honorare sind jedoch teuer. Eine Strafrechtsschutz kann Ihnen helfen, eine angemessene und leistungsstarke Verteidigung zu finanzieren.

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