Betriebs- und Produkthaftpflicht Versicherung

Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl das Unternehmen als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, die sich auch dem Betrieb des Unternehmens oder aus den hergestellten Produkten ergeben.

Der Haftpflichtversicherer prüft eine gestellte Forderung. Ist sie unberechtigt, lehnt sie der Versicherer ab und schützt sie.

Ist sie berechtigt, reguliert der Versicherer sie im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs der Police.

Ist der Produktfehler geeignet, Personen zu schädigen, so kann ein Rückruf erforderlich sein. Rückrufkosten sind – wenn überhaupt – nur zu einem geringen Teil in der Betriebs- und Produkthaftpflichtpolice versicherbar. Je nach Rückrufpotential der Produkte sollte daher ggf. ergänzend eine Rückrufkostenversicherung bzw. Produktschutzversicherung abgeschlossen werden.

Für wen ist die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung?

Für alle Unternehmen

Was ist versichert?

Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung der durch Sie hergestellten und gelieferten Produkte.

Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschaden.

Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.

Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.

  • durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
  • für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
  • durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
  • durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen

Für spezielle Branchen können Sonderkonzepte nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leisten.

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