Montageversicherung für Windenergieanlagen
Extreme Unwetter, Diebstahl, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit wirken sich gerade bei Montage einer Windenergieanlage verheerend aus. Durch die Beseitigung der entstandenen Schäden kommt Ihr Zeitplan in Verzug.
Liegt die Gefahrtragung für die zu errichtende Anlage bei Ihnen, kann für Sie dadurch weiterer Mehraufwand entstehen, der Ihre Finanzierung erheblich belastet.
Für wen ist die Versicherung?
Empfehlenswert für alle Bauherren oder Bauträger / Bauunternehmer, die die Gefahr für die zu errichtende Windenergieanlage bis zur Fertigstellung zu tragen haben.
Was ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für alle unvorhergesehen eingetretenen Beschädigungen und Zerstörungen der versicherten Lieferungen und Leistungen für die Errichtung der Windenergieanlage.
Keine Deckung besteht jedoch für Schäden an Lieferungen und Leistungen, die erstmalig ausgeführt wurden (Prototypenklausel).
Was wird durch die Versicherung ersetzt?
Ersetzt werden alle notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Zustands des Montageobjekts unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Die Werte des Altmaterials werden auf die Schadenzahlung angerechnet.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Die Versicherung beginnt mit dem Abladen am Versicherungsort und endet mit der Abnahme der Windenergieanlage.
Sie möchten dazu mehr erfahren? Sprechen Sie uns an!