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Maschinenversicherung für Windkraftanlagen

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Versicherungslösungen, die passen
Maschinenversicherung für Windkraftanlagen

Die Maschinenversicherung ist die Fortsetzung der Montageversicherung für Windenergieanlagen. Die Montageversicherung endet bei Abnahme / Inbetriebnahme der Windanlage und die Maschinenversicherung fängt bei Betriebsfertigkeit an. Darauf zu achten, dass ein unmittelbarer Anschluss gegeben ist und keine Deckungslücke entsteht, ist Aufgabe von uns. Sprechen Sie uns an!

 

Der Deckungssumfang der Maschinenversicherung für Windenergieanlagen umfasst z.B. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler.

 

Die finanziellen Folgen durch den Ausfall der Windenergieanlage (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung für Windenergieanlagen abdecken.

 

Welche Gefahren deckt eine Maschinenversicherung für Windkraftanlagen ab?

Grundsätzlich handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung. Versicherbar sind:

 

  • Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
  • Regelmäßig nicht versichert gelten Schäden resultierend aus Erdbeben.

 

Welche Schäden werden durch den Versicherer ersetzt?

Im Teilschadenfall alle notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des früheren betriebsfertigen Zustandes der Windenergieanlage wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten. Bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug neu für alt.
Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Windenergieanlage unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert.

Für wen ist die Maschinenversicherung für Windkraftanlagen?

Für alle Betreiber von Windenergieanlagen.

Was ist bei einer Maschinenversicherung für Windkraftanlagen versichert?

Versichert sind alle unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Windanlage (nicht: normale Abnutzung!), die mit dem Betrieb zusammenhängen.

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Ihre Ansprechpartner

Stephanie Ibe

Stephanie Ibe

Versicherungskauffrau

stephanie.ibe@gentele-kollegen.de

09122/6000-259

Gentele & Kollegen Versicherungsmakler

Wir sichern Ihre Windenergieanlagen lückenlos ab

Mit Gentele & Kollegen müssen Sie sich keine Sorgen um Deckungslücken zwischen Montage- und Maschinenversicherung machen. Wir stellen sicher, dass Ihre Windenergieanlage ab der Inbetriebnahme durch unsere maßgeschneiderte Maschinenversicherung geschützt ist – egal ob durch Bedienungsfehler, technische Störungen oder Naturgewalten. Im Schadensfall kümmern wir uns um die vollständige Wiederherstellung und minimieren Ausfallzeiten mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung.

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