Versicherungslösungen, die passen
Anstellungsvertrag-Rechtsschutz
Manager sind als Vertreter der juristischen Person keine Arbeitnehmer. Sie haben deshalb keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Anstellungsvertrag. Bei Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag bietet daher die private Rechtsschutzversicherung keinen Kostenschutz; eine separate Absicherung ist notwendig.
Die Vorteile einer Anstellungsvertragsrechtsschutz sind:
- Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche und wahlweise außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsvertrag, und zwar sowohl in Aktiv- als auch Passivprozessen.
- Der Versicherungsfall tritt ein, sobald der Versicherte, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen.
- Der Versicherer trägt grundsätzlich die Kosten der versicherten Verfahren, und zwar die Anwaltshonorare und Gerichtskosten nach dem gesetzlichen Gebührenrahmen, die dem Ver sicherten auferlegten Kosten der Gegenseite, die Gebühren gerichtlich bestellter Sachverständiger sowie alle Vorschüsse auf diese Kosten.
- Umfassender Rechtsschutz.
Für wen ist die Versicherung?
Für alle gesetzlichen Vertreter der juristischen Person (Geschäftsführer und Vorstände).
Was ist versichert?
Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsverhältnis des Managers.
Ihre Ansprechpartner
Kader Dürgel
Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
kader.duergel@gentele-kollegen.de09122/6000-252
Wir versichern Manager und Geschäftsführer
Bei rechtlichen Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen stellen wir sicher, dass unsere Kunden optimal geschützt sind – sowohl in gerichtlichen als auch außergerichtlichen Verfahren. Unser Fokus liegt darauf, alle relevanten Kosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten, zuverlässig abzudecken und Ihnen die nötige Sicherheit in schwierigen Situationen zu bieten.
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