Versicherungslösungen, die passen
Managerversicherung
Ein Unternehmen zu führen und voranzubringen bedeutet Entscheidungen zu treffen. Entscheidungen bergen immer ein gewisses Risiko. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann es für ein Unternehmen nicht selten zum Verlust von Millionen kommen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Für wen ist die Managerhaftpflichtversicherung?
Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z. B. GmbH-Geschäftsführer, Vorstand, Generalbevollmächtigte und der Kontrollorgane, wie Z. B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte.
Was ist bei der Managerhaftpflichtversicherung versichert?
Die Managerhaftpflicht (D&O-Versicherung) gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Es werden Ihnen Fehler bei der ordnungsgemäßen Geschäftsführung vorgeworfen.
Für Vorstände einer AG ist zudem zu beachten: Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, einen persönlichen Pflichtselbstbehalt von 10 %, max. das 1,5-fache des Jahresbruttofestbezuges. Es ist möglich, dass der Vorstand den Selbstbehalt, der nicht von der D&O-Versicherung der Aktiengesellschaft gezahlt wird, selbst durch Abschluss einer Selbstbehalts-D&O absichert.
Ihre Ansprechpartner
Kader Dürgel
Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
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