Versicherungslösungen, die passen
Cyberversicherung
Mehr als 230.000 Cyber-Straftaten registriert das Bundeskriminalamt pro Jahr, wovon rund 64.000 Fälle der Cyberkriminalität zugeordnet werden können. Mögliche Risiken sind neben Phishing, auch das Stehlen von Kundendaten, die Beeinflussung von Produktionsanlagen sowie die Industriespionage.
Unabdingbare Maßnahmen sind die stete Aktualisierung von IT-Sicherheitssystemen sowie das Aufstellen klarer Regeln/ die Sensibilisierung von Mitarbeitern für Cyberrisiken. Wenig beherrschbar sind dagegen Datenströme und Vernetzungen, die über eine Cloud von externen Dienstleistern abgewickelt werden.
Hier ist es oft schwer, diese auf einheitliche Sicherheitsstandards zu verpflichten, zumal sie oft auch ihrerseits Outsourcing betreiben. Reicht der Schutz nicht aus und es kommt zu einem erfolgreichen Hackerangriff, so lässt sich der finanzielle Schaden durch Abschluss einer Cyberhaftpflichtversicherung begrenzen. Es sind Deckungssummen bis 100 Mio. € möglich.
Für wen ist die Cyberversicherung?
Für alle Unternehmen, insbesondere jedoch für solche, die sensible Daten (personenbezogene oder vertrauliche) ihrer Kunden, Mitarbeiter, Vertragspartner speichern, bearbeiten oder verwalten, und/oder wichtige Prozesse in ihrem Unternehmen IT- oder Web-gestützt steuern.
Was ist bei der Cyberversicherung abgedeckt?
Schäden durch Netzwerksicherheitsverletzungen, Datenschutzverletzungen und Datenvertraulichkeitsverletzungen.
Welche Schäden sind bei einer Cyberversicherung im Einzelnen versicherbar?
Nach dem Bausteinprinzip (manche Deckungen können einzeln gewählt werden) und abhängig vom Versicherer:
Eigenschadendeckung:
- Ertragsausfall und Mehrkosten aufgrund Unterbrechung des Betriebs
- Wiederherstellungskosten bei Verlust der Daten, der Datenintegrität und des Datenzugangs
- Schäden durch Hackerangriffe an der eigenen Website
- Krisenmanagement / Notfallhilfe im Schadenfall in Form von 24h-Hotline (schnelle Einschaltung von kriminaltechnischen Sachverständigen, IT-Notfallteam, Experten für die Überwachung von Kredit- und Identitäts-Daten, Rechtsbeistand im Schadenfall)
- Lösegeld an Erpresser aufgrund einer Cyber-Drohung
- Forensik (professionelle externe Unterstützung bei Untersuchung des Vorfalls, Ermittlung der betroffenen Daten)
- Kosten für Benachrichtigung und Information von Geschädigten bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften
- Kosten für Benachrichtigung von Datenschutzbehörden (§ 13 BDSG – Informationspflichten)
- Einschaltung eines Sicherheits- oder PR-Berater (Krisenkommunikation, Mediation, Vermeidung und Reduzierung von Reputationsschäden)
Drittschadendeckung:
- Schadenersatzansprüche aufgrund
- Persönlichkeitsverletzungen durch Missachtung von Datenschutzvorschriften
- Veröffentlichen vertraulicher Informationen
- Beeinträchtigung/ Zerstörung Daten Dritter durch Computerviren und anderer Schadprogramme
- Ansprüche aus der Veröffentlichung von digitalen Medieninhalten mit der Folge der Verletzung geistigen Eigentums
- Rechtsverteidigungskosten, auch bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Ansprüche aus Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte
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