Versicherungslösungen, die passen
Haftpflichtversicherung
Ein absolutes „Muss“ für jede Privatperson ist die private Haftpflichtversicherung. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ So steht es in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben.
Sie schütten versehentlich Ihr Getränk über den Laptop Ihres Bekannten, der Ihnen gerade Urlaubsfotos zeigt! Sie vergessen, bei aufziehenden Sturm Ihren Sonnenschirm zu schließen und dieser fliegt gegen ein vor Ihrem Haus geparktes Auto oder trifft Ihren Nachbarn! Sie übersehen auf der Skipiste einen anderen Skifahrer und verletzen diesen erheblich! Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Was ist bei der Haftpflichtversicherung versichert?
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Werden Ansprüche an Sie gestellt, prüft Ihre Privathaftpflichtversicherung, ob die geltend gemachten Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht berechtigt (beispielsweise, weil kein Verschulden von Ihnen vorliegt), wehrt sie die Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von Ihrer Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Umfang der vereinbarten Versicherungsdeckung.
Für wen ist die private Haftpflichtversicherung?
Für jede Privatperson. Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen in der Police Ihrer Eltern mitversichert.
Wer ist bei der privaten Haftpflichtversicherung mit versichert?
Versicherungsnehmer, Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft. Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden. Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.
Was deckt die Tierhaftpflichtversicherung ab?
Jeder Tierhalter muss Schadenersatz leisten, sobald sein Tier einen Dritten schädigt und sich in dem Schaden eine typische Tiergefahr verwirklicht. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Insbesondere bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen.
Wofür ist die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung?
Für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen, haften Sie als Haus- und Grundbesitzer aus „vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Was bedeutet das? – Führt der Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie unabhängig davon, ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie können sich entlasten, d.h. Sie haben die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zur Schadenvorbeugung beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.
Für wen ist die Bauherrnhaftpflichtversicherung?
Empfehlenswert für jeden Bauherren. Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig bereits im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Wird eine gewisse Bausumme überschritten, ist jedoch der Abschluss einer Bauherrnhaftpflicht nötig.
Versichert sind grundsätzlich alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat. Schäden können beispielsweise entstehen durch Verstöße gegen Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle oder Verstöße gegen Überwachungspflichten.
Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft für Sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Wenn nein, wehrt sie die unberechtigten Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert.
Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss dies separat beantragt werden.
Ihre Ansprechpartner
Wir beraten Sie zur privaten Haftpflichtversicherung
Egal ob Sie einen Sachschaden verursachen oder es zu Personenschäden kommt – wir stellen sicher, dass Ihre Haftpflichtversicherung alle Ansprüche prüft und berechtigte Schäden in vollem Umfang reguliert. Besonders in Fällen hoher Schadenersatzforderungen, z. B. bei Personenschäden, schützt Sie unsere Lösung vor finanziellen Belastungen. So sind Sie in jeder Lebenslage optimal abgesichert.
Individuelle Beratung gewünscht?
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen