
Versicherungslösungen, die passen
Expat Versicherung
jEin Mitarbeiter wird von der deutschen Muttergesellschaft zu einer im Ausland befindlichen Tochtergesellschaft entsandt, um dort den Aufbau einer neuen Produktionsanlage zu betreuen. Beim Probebetrieb der Anlage gerät er mit einem Finger in eine der Maschinen mit der Folge, dass ihm dieser abgerissen wird. Wer bezahlt die Heilbehandlungskosten?
Seine private Auslandsreisekrankenversicherung wird nicht zahlen, da hier berufliche Tätigkeiten in der Regel ausgeschlossen sind.
Es ist vielmehr Sache des Arbeitgebers im Rahmen seiner Fürsorgepflicht. Entsendet ein Unternehmen seine Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen ins Ausland, so hat der Arbeitgeber diese so zu stellen, dass ihnen durch die Tätigkeit im Ausland keine Nachteile entstehen. Dies bedeutet: Im Falle einer Erkrankung des Arbeitnehmers, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Mitarbeiter die zur Genesung nötigen Heilbehandlungskosten zu erstatten. Die gilt im Übrigen auch für mitreisende oder ihn besuchende Ehepartner und Kinder.
Absichern für solche Fälle kann sich der Arbeitgeber durch den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung für Mitarbeiter. Wir beraten Sie gerne!
Was ist bei der Expat-Versicherung abgedeckt?
Im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls sind alle medizinisch notwendigen Kosten der Heilbehandlung bis hin zum ärztlich verordneten Rücktransport versichert.
Im Einzelnen sind dies:
- ambulante ärztliche Heilbehandlung
- stationäre Krankenhausbehandlung, z.B. Operationen
- vom Arzt verschriebene Medikamente und Verbandmittel
- vom Arzt angeordneter Rücktransport ins Heimatland
- Überführung bei Tod
Aber: Zu beachten ist, dass Routine- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Zahnbehandlungen, die über die schmerzstillende Wirkung hinausgehen, nicht versichert sind. Einfache Zahnfüllungen gelten als schmerzstillend.
Für wen ist die Expat-Versicherung?
Für alle Betriebe, welche Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen ins Ausland entsenden. Zu beachten ist, dass Entsendungen in Krisengebiete unbedingt vorher mit dem Versicherer abgeklärt werden müssen.
Ihre Ansprechpartner

Damit Ihre Mitarbeiter auch im Ausland abgesichert sind
Mit einer Expat-Versicherung stellen wir sicher, dass im Falle von Unfällen oder Erkrankungen alle notwendigen Heilbehandlungskosten abgedeckt sind – von ambulanten Behandlungen bis hin zu Rücktransporten. Wir sorgen dafür, dass sowohl Ihre Mitarbeiter als auch ihre Angehörigen während der Auslandseinsätze optimal geschützt sind und unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber.




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