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Betreiberhaftpflicht bei Photovoltaik

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Betreiberhaftpflicht bei Photovoltaik

Will man als Betreiber einer Photovoltaikanlage Strom in das öffentliche Netz einspeisen, ist das eine unternehmerische Tätigkeit und man muss ein Gewerbe anmelden. Aus diesem Grund besteht in der Regel kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung. Durch den Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung kann man sich gegen Schadenersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage erhoben werden, schützen.

 

Der Haftpflichtversicherer prüft eine gestellte Forderung. Ist sie unberechtigt, lehnt sie der Versicherer ab und schützt sie. Ist sie berechtigt, reguliert der Versicherer sie im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs der Police.

 

Sind Sie ein Unternehmen oder eine Kommune, ist es möglich, dass die Betreiberhaftpflicht in Ihre Betriebshaftpflichtversicherung integriert ist. Gerne überprüfen wir zusammen mit Ihnen, ob dies der Fall ist und wenn ja, ob in ausreichendem Umfang. Sprechen Sie uns an!

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