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Vermögenschadenhaftpflicht bei Partnerschaft

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Versicherungslösungen, die passen
Vermögenschadenhaftpflicht bei Partnerschaft

Für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten oder Ingenieure kann die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) eine sinnvolle Lösung sein, um die Haftung zu begrenzen. Dabei ist der richtige Versicherungsschutz unverzichtbar, um alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und das Gesellschaftsvermögen zu schützen. Gentele & Kollegen helfen Ihnen dabei, den passenden Schutz für Ihre Partnerschaftsgesellschaft zu finden.

 

Die Mindestversicherungssummen ergeben sich aus dem jeweiligen Berufsrecht. Für bestimmte Berufsgruppen ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche geregelt. Wichtig ist daher zu wissen, in welchem Bundesland die Partnerschaft gegründet werden soll.

 

Für Architekten und Ingenieure in Bayern gelten Mindestversicherungssummen von 2,5 Mio. € für Personenschäden und 600.000 € für sonstige Schäden. In anderen Bundesländern können die Summen variieren. Anwaltskanzleien müssen eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. € je Schadensfall vorweisen, bei Steuerberatern sind es 1 Mio. €. Bei interdisziplinären Kanzleien gilt das strengste Berufsrecht. Wichtig: Rechtsanwälte müssen zusätzlich eine persönliche Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Versicherungsschutz einzurichten.

Für wen ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist für Partner in Gesellschaften mit beschränkter Berufshaftung, wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, die ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken möchten.

Was ist bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei Partnerschaften versichert?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden ab, die aus Berufsfehlern resultieren, und sichert das Gesellschaftsvermögen ab. Die Mindestversicherungssumme richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Berufsgruppe.

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