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Versicherung von Photovoltaikanlagen

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Versicherungslösungen, die passen
Versicherung von Photovoltaikanlagen

Spannungsschwankungen im Netz verursachen einen Kurzschluss im Wechselrichter, der in Folge komplett ausgetauscht werden muss. Oder ein Marder verbeißt sich an der Verkabelung Ihrer Photovoltaikanlage und beschädigen diese so, dass die Anlage funktionsunfähig wird.

 

Zu den Reparaturkosten kommt ein Ertragsausfall, da über mehrere Tage kein Strom ins Netz eingespeist werden kann. Auch Diebstähle von Teilen einer leicht zugänglichen Photovoltaikanlage kommen vor allem in Urlaubszeiten immer wieder vor.

Für wen ist die Photovoltaik-Anlagenversicherung?

Empfehlenswert für alle Betreiber einer Photovoltaikanlage, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.

Was ist bei der Photovoltaik-Anlagenversicherung versichert?

Alle Teile der Photovoltaikanlage, insbesondere…

  • Tragekonstruktion
  • Module
  • Wechselrichter
  • Einspeise- und Erzeugungszähler
  • Verkabelung, etc.

Welche Gefahren sind versicherbar?

Das Abhandenkommen versicherter Sachen sowie alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse verursacht werden.

Unter solchen Ereignissen versteht man insbesondere:

  • Bedienfehler, Ungeschicklichkeit
  • Vandalismus
  • Überspannung, Kurzschluss, Induktion
  • Brand, Explosion sowie Schmor- und Sengschäden
  • Hagel, Sturm
  • Frost, Schneedruck
  • Marder- oder andere Tierbisse

Nicht versicherbar sind Schäden durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden. Des Weiteren Schäden durch Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen und Erdbeben.

Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme?

Die richtige Versicherungssumme ist der Neuwert der Anlage plus Kosten für die Installation (inklusive Eigenleistungen).

Welche Zahlungen werden bei einem Schaden der Photovoltaikanlage geleistet?

Es werden die durch das versicherte Ereignis verursachten Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen.

Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen geleistet:

  • Aufräumkosten
  • Entsorgungskosten
  • Feuerlöschkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Erd-, Pflaster- und Maurerarbeiten

Im Rahmen einer separat zu beantragenden Ertragsausfallversicherung kann zusätzlich auch der entgangene Gewinn versichert werden. Der Versicherer übernimmt die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – in der Regel auf Basis fester Tagessätze.

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