Rückrufkosten Versicherung

Rückrufe können fast jedes Unternehmen treffen, nicht nur Endhersteller. Wird beispielsweise durch einen Produktfehler ein Mensch getötet oder verletzt, ist zwar zuerst der Hersteller verpflichtet, entweder die als gefährlich in Frage kommende Produkte vom Markt zu nehmen oder – wenn ausreichend – zumindest vor der weiteren Verwendung zu warnen.

Aber er wird diese Kosten in der Vertragskette zu dem weitergeben, der den Produktfehler verschuldet hat. Das können insbesondere Teil- und Zwischenproduktlieferanten, in gewissem Umfang aber auch Händler und Importeure sein.

Rückrufe führen oft zu Schäden in Millionenhöhe und können demnach existenzbedrohend für mittelständische Unternehmen sein.

Die durch die fehlerhaften Produkte entstehenden Personen – und Sachschäden zahlt die Betriebs- und Produkthaftpflicht, die durch einen Rückruf entstehenden Vermögensschäden deckt sie nicht ab.

Hierzu bedarf es einer gesonderten Rückrufkostenversicherung als Ergänzung. Wichtig ist, auf die richtige Verzahnung der Rückrufkostenversicherung mit der bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung zu achten (Deckungen der erweiterten Produkthaftpflicht können in der Betriebs- und Produkthaftpflicht, aber auch in der Rückrufkostenpolice mit unterschiedlichen Voraussetzungen geregelt werden). Lücken im Versicherungsschutz oder eine Doppelversicherung müssen ausgeschlossen werden. Auch können je nach Unternehmen Anpassungen der Rückrufkostenversicherung nötig sein, insbesondere bei Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie. Hier kann die Behörde einen Rückruf bereits dann fordern, wenn das auf den Markt gebrachte Produkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für den menschlichen Verzehr ungeeignet ist. Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung, also ein drohender Personenschaden besteht dabei in der Regel noch nicht – eine Standard-Rückrufpolice zahlt daher nicht.

Soll die Deckung über die genannten Rückrufkosten hinaus auch beispielsweise bei böswilligen Produktmanipulationen zahlen oder Kosten für Werbemaßnahmen, Medienberichterstattung aufgrund des durch den Rückruf enstandene Imageverlustes enthalten. so käme auch eine Produktschutzpolice in Betracht, die wir aufgrund ihrer umfangreichen Deckungen separat beschrieben haben (siehe Produktschutzversicherung).

In jedem Fall ein sehr komplexes Thema, bei dem das Fachwissen und die Erfahrung des Versicherungsmaklers gefragt sind. Sprechen Sie uns an!

Die Rückrufkostenversicherung im Detail:
Für wen ist die Rückrufkostenversicherung?

Für alle Unternehmen mit Serienproduktion, deren Produkte zu einem Personenschaden beim Endkunden/Verbraucher führen können.

Was ist versichert?

Versichert sind Rückrufe, die zur Vermeidung von Personenschäden durchgeführt werden (gesetzliche Rückrufverpflichtung). Auch eine Warnung vor nicht sicheren Erzeugnissen gilt als Rückruf, sofern sie das Gesetz als ausreichend ansieht.

Versichert sind je nach Unternehmen Eigen- und/oder Fremdrückrufe.

Folgende Kosten werden im Falle eines Rückrufs ersetzt:

  • Kosten für die Benachrichtigung der Endverbraucher/Händler/Werkstätten über das unsichere Produkt
  • Kosten für die Sortierung der vom Rückruf betroffenen Produkte
  • Kosten für den Transport der Erzeugnisse zu Ihnen oder zu autorisierten Stellen
  • Überprüfungskosten der vom Rückruf betroffenen Produkte
  • Kosten für eine Zwischenlagerung bis zu 3 Monate
  • Kosten für den Austausch der mangelhaften Produkte
  • Kosten für die Reparatur mangelhafter Produkte sowie Ersatz- bzw. Nachrüstmaßnahmen, außer die Nach- oder Neulieferung mangelfreier Produkte ist kostengünstiger.
  • Vernichtungskosten, soweit die Personengefahr sich nur durch Vernichtung beseitigen lässt
  • Kosten für die Ablauf- und Erfolgskontrolle

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