Projektrückrufversicherung Automotive Software

Der von uns entwickelten Projektrückrufversicherung können weltweit alle Zulieferer eines Projekts beitreten. Sie zahlen die Versicherungsprämie anteilig entsprechend ihrem Umsatzanteil am Projekt. Auch wenn die Zulieferer eine eigene Rückrufpolice haben – es entsteht durch den Beitritt zur Projektversicherung weder eine Doppelversicherung noch zahlen sie die Prämie doppelt. Sie müssen lediglich bei ihrem eigenen Haftpflichtversicherer angeben, dass der Versicherungsschutz für dieses Projekt nicht gelten soll. Der Umsatz für dieses Projekt wird dann bei der Prämienberechnung nicht berücksichtigt.

Vorteil der Projektversicherung ist, dass mit dem Versicherer im Rückruffall keine Diskussion mehr geführt werden muss über die Verteilung der einzelnen Schadenpositionen auf die Zulieferkette gemäß KVV / QSV – unabhändig davon, ob abweichend von der gesetzlichen Haftung ein Referenzmarktmodell oder Berechnungen nach Weltmarktfaktor vereinbart wurden.. Da die gesamte Zulieferkette in der Hand eines Versicherers liegt, ist eine Leistung im Falle eines Rückrufs unabhängig von den Verschuldensanteilen der einzelnen Zulieferer möglich. Voraussetzung ist nur, dass die im Projekt entwickelte Software als solches zu dem Rückruf geführt hat.

Im Rahmen der Projektversicherung kann auch die zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes durch Vereinbarung mit dem Versicherer abbedungen werden. Einem einzelnen Zulieferer dürfte das in seiner eigenen Police nicht möglich sein. Dort ist in der Regel 5 Jahre nach Abschluss der eigenen Arbeit das maximal Mögliche, unabhängig davon, wie viele Entwicklungsschritte anderer Projektbeteiligter noch nachfolgen, bis die Software am Ende im Kfz zum Einsatz kommt und überhaupt rückrufrelevant werden kann.

Die Projektrückrufversicherung gewährt Versicherungsschutz für alle IT-Dienstleistungen der Zulieferer im Rahmen des versicherten Projekts. Werden die Zulieferer im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für das Projekt für Rückrufkosten ersatzpflichtig gemacht, prüft der Versicherer, ob die gestellte Forderung berechtigt ist. Wenn nein, wehrt er die unberechtigte Forderung ab. Wenn ja, wird die Forderung im Umfang der vereinbarten Deckung bezahlt.

Versichert sind Rückrufe, die zur Vermeidung von Personenschäden durchgeführt werden (gesetzliche Rückrufverpflichtung). Auch eine Warnung vor nicht sicheren Erzeugnissen gilt als Rückruf, sofern sie das Gesetz als ausreichend ansieht.

Versichert ist der Fremdrückruf des Kfz-Herstellers.

Folgende Kosten werden im Falle eines Rückrufs ersetzt:

  • Kosten für die Benachrichtigung der Kraftfahrzeughalter / der Kraftfahrzeughändler, der Vertrags- oder sonstigen Werkstätten, wozu auch Kosten für Aufrufe über die Medien gehören
  • Kosten für die Überführung der Fahrzeuge in die Werkstätten, falls dies wegen fehlender Verkehrssicherheit erforderlich ist
  • Kosten für die Überprüfung der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse
  • Kosten für eine Zwischenlagerung der Erzeugnisse und Kraftfahrzeuge bis zu 3 Monate
  • Kosten für den Austausch der mangelhaften Produkte
  • Kosten für die Reparatur mangelhafter Produkte sowie Ersatz- bzw. Nachrüstmaßnahmen, außer die Nach- oder Neulieferung mangelfreier Produkte ist kostengünstiger.
  • Vernichtungskosten, soweit die Personengefahr sich nur durch Vernichtung beseitigen lässt
  • Kosten für die Ablauf- und Erfolgskontrolle

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