Photovoltaik-Minderertragsdeckung
Eine Minderertragsversicherung schützt Sie vor einem Ausfall der Einspeisevergütung bedingt durch
- einer Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes
- einer vom Energieversorgungsunternehmen veranlassten Trennung vom Stromnetz
- eines Ausfalls des Einspeisezählers
- verminderte Globalstrahlung.
Anders als bei der Ertragsausfallversicherung liegt hier kein vorausgehender Sachschaden an Ihrer Photovoltaikanlage vor, der zu einer Unterbrechung des Betriebs Ihrer Photovoltaikanlage führt, sondern es sind „äußere“ Umstände.
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Kritisch sind solche Mindererträge vor allem dann, wenn die Anlage durch Fremdkapital finanziert wurde. Der finanzielle Verlust kann hier durch eine Minderertragsversicherung aufgefangen werden.