Photovoltaik-Minderertragsdeckung

Eine Minderertragsversicherung schützt Sie vor einem Ausfall der Einspeisevergütung bedingt durch

  • einer Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes
  • einer vom Energieversorgungsunternehmen veranlassten Trennung vom Stromnetz
  • eines Ausfalls des Einspeisezählers
  • verminderte Globalstrahlung.

Anders als bei der Ertragsausfallversicherung liegt hier kein vorausgehender Sachschaden an Ihrer Photovoltaikanlage vor, der zu einer Unterbrechung des Betriebs Ihrer Photovoltaikanlage führt, sondern es sind „äußere“ Umstände.

Kritisch sind solche Mindererträge vor allem dann, wenn die Anlage durch Fremdkapital finanziert wurde. Der finanzielle Verlust kann hier durch eine Minderertragsversicherung aufgefangen werden.