Versicherungen für Automotive Software Projekte

Sicherheit, Komfort und Nutzung von Kraftfahrzeugen sind in den letzten Jahren stetig verbessert worden. Möglich ist dies durch die kontinuierliche Weiterentwicklung von vernetzten, softwarebasierten Funktionen. Die Vernetzung der Funktionen führt wiederum zu starken Abhängigkeiten zwischen den Funktionen und in Folge dazu zu ganz neuen Anforderungen bei der Softwareentwicklung. Nicht selten wird bereits im Vorfeld zwischen Kfz-Herstellern und den verschiedenen Zulieferern ein Softwarestandard entworfen, mit dem bereits die Entwicklung erfolgen soll. Nur so sprechen alle vom ersten Augenblick an die gleiche Sprache.

Der Gedanke „Alle in einem Boot“ betrifft aber nicht nur die Softwareentwicklung, sondern im Nachgang – wenn es zu Fehlern kommt – auch die Schadenabwicklung. Diese wird immer mehr unabhängig von der gesetzlichen Haftung in Konzept-Verantwortung- Vereinbarungen (KVV) oder ganz allgemein Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) geregelt. Ziel der OEMs ist es zum einen, die Abwicklung von Gewährleistungsfällen zu vereinfachen, zum anderen aber auch, Kosten an ihre Zulieferer weiterzureichen. Unabhängig vom Verschulden werden die einzelnen Schadenpositionen nach bestimmten Faktoren pauschal auf die Zulieferkette aufgeteilt (Referenzmarktmodell, Berechnungen nach Weltmarktfaktor etc.). Auch die Gewährleistung wird immer mehr über das gesetzliche Maß erweitert (bis zu 60 Monate ab Erstzulassung des Fahrzeugs).

Problematisch sind diese Vereinbarungen im Hinblick auf den Versicherungsschutz. Der Versicherer zahlt grundsätzlich nur dann, wenn eine gesetzliche Haftung gegeben ist und die entsprechenden Kostennachweise vorliegen. Daher müssen solche Vereinbarungen zunächst einmal zwingend vor einem Schaden dem Versicherer vorgelegt werden. Zum Teil sind gewisse Erweiterungen des Versicherungsschutzes möglich (z.B. was die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist betrifft oder bestimmte Pauschalierungsmodelle), aber im Wesentlichen wird die Vereinbarung von den Versicherern so nicht akzeptiert. Im Schadenfall hat der Versicherer aber auch nicht die Möglichkeit, die gesetzliche Haftung zu prüfen, da die OEM´s kein Interesse haben, Unterlagen im Sinne der Versicherung beizubringen – für sie zählt nur die KVV. Der Versicherer zahlt aber andererseits keine Schadenkosten, deren Aufschlüsselung er nicht kennt oder die Sie aufgrund eines Referenzmarktmodells zahlen müssen, obwohl Sie gar kein Verschulden trifft.

Einen Ausweg aus dem Dilemma können wir Ihnen mit der von uns entwickelten Projektversicherungen Haftpflicht und Rückruf bieten. Diese Versicherung schließt alle am Projekt beteiligten Zulieferer weltweit ein; die Prüfung der Verschuldensanteile auf die einzelnen Zulieferer entfällt.