Betriebs-, Produkt- und Vermögensschadenhaftpflicht

Versicherungen für die IT

Programmierungsfehler können weitreichende Folgen für Ihre Kunden haben – von Datenverlust, Systemausfällen bis zu fehlerhaften Produkten bei automatisierten Produktionsanlagen. Die daraus entstehenden Vermögensschäden wollen die Kunden ersetzt bekommen; als IT-Dienstleister oder Software-Hersteller haften Sie für Fehler Ihrer innovativ entwickelten oder programmierten Software. Herkömmliche Industriehaftpflichtversicherungen bieten für Unternehmen der IT-Branche keinen ausreichenden Schutz; es bedarf zusätzlich einer speziellen Vermögensschadendeckung abgestimmt auf Ihr Geschäftsfeld.

Wir behalten für Sie den Überblick am Versicherungsmarkt und stellen gerne für Sie das passende Produkt zusammen. Nicht jeder Versicherer bietet für alle Geschäftsbereiche Deckung, des Weiteren gibt es unterschiedliche Ausschlusskataloge bei den Versicherern! Umso mehr sind genaue Kenntnisse über die jeweiligen Versicherungsprodukte gefordert. Sprechen Sie uns an!

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Unternehmen der Informations- und Telekommunikationsindustrie.

Was ist versichert?

Die Vermögensschadenhaftpflicht gewährt Versicherungsschutz für alle von Unternehmen der Informations- und Telekommunikationsindustrie angebotenen IT-Dienstleistungen sowie für die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gelieferten IT-Produkte. Werden Sie im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht, prüft der Versicherer, ob die an Sie gestellte Forderung berechtigt ist. Wenn nein, wehrt er die unberechtigte Forderung ab. Wenn ja, wird die Forderung im Umfang der vereinbarten Deckung bezahlt.

Des Weiteren sind auch Personen- und Sachschäden versichert, die sich aus dem Betrieb Ihres Unternehmens (Betriebshaftpflicht) oder aus Ihren Produkten (Produkthaftpflicht) ergeben.

Welche Positionen sind bei der Vermögensschadenhaftpflicht versicherbar?

Versicherbar sind beispielsweise je nach Versicherungskonzept:

  • Folgeschäden außerhalb des IT-Systems, insbesondere Umsatzausfall
  • Kosten im Zusammenhang mit einer Datenschutzverletzung
  • Verzögerungsschäden, wenn diese eine direkte Folge einer fehlerhaften Einschätzung vorhandener Kapazitäten sind
  • Schäden bei Übertragung schädlicher Computerprogramme (Malware) oder Viren an Dritte
  • Eigenschäden bei Rücktritt des Auftraggebers
  • Reputationsschäden
  • Nichtverfügbarkeit / Beschränkung des Zugriffs auf Daten
  • Betriebsunterbrechung / Verlangsamung oder Ausfall in der Produktion
  • Schäden an Daten und Programmen
  • Patentrechtsverletzungen