Private Haftpflichtversicherungen

Die privaten Haftpflichtversicherungen unterteilen sich je nach Risiko in verschiedene Typen, die gesondert abgeschlossen werden können. Die wichtigsten sind:

Privathaftpflichtversicherung

Ein absolutes „Muss“ für jede Privatperson ist die private Haftpflichtversicherung. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ So steht es in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben.

Sie schütten versehentlich Ihr Getränk über den Laptop Ihres Bekannten, der Ihnen gerade Urlaubsfotos zeigt! Sie vergessen, bei aufziehenden Sturm Ihren Sonnenschirm zu schließen und dieser fliegt gegen ein vor Ihrem Haus geparktes Auto oder trifft Ihren Nachbarn! Sie übersehen auf der Skipiste einen anderen Skifahrer und verletzen diesen erheblich! Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

Für wen ist die Versicherung?

Für jede Privatperson. Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen in der Police Ihrer Eltern mitversichert.

Was ist versichert?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Werden Ansprüche an Sie gestellt, prüft Ihre Privathaftpflichtversicherung, ob die geltend gemachten Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht berechtigt (beispielsweise, weil kein Verschulden von Ihnen vorliegt), wehrt sie die Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von Ihrer Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Umfang der vereinbarten Versicherungsdeckung.

Versicherter Personenkreis:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatten
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden.
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Jeder Tierhalter muss Schadenersatz leisten, sobald sein Tier einen Dritten schädigt und sich in dem Schaden eine typische Tiergefahr verwirklicht. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Insbesondere bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen.

Für wen ist die Versicherung?

Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer!

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind gegen Mehrprämie einschließbar: Deckschäden, Private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, Unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Für andere Tiere, v.a. Kleintiere, kann Deckung über die Privathaftpflichtversicherung bestehen. Dies sollte allerdings überprüft werden.

Haus- und Grundbesitzer

Haftpflichtversicherung

Für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen, haften Sie als Haus- und Grundbesitzer aus „vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Was bedeutet das? – Führt der Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie unabhängig davon, ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie können sich entlasten, d.h. Sie haben die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zur Schadenvorbeugung beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle:

  • Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümergemeinschaften

Was ist versichert?

Alle Personen- und Sachschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat.

Bauherrnhaftpflichtversicherung

Empfehlenswert für jeden Bauherren. Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig bereits im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Wird eine gewisse Bausumme überschritten, ist jedoch der Abschluss einer Bauherrnhaftpflicht nötig.

Versichert sind grundsätzlich alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat. Schäden können beispielsweise entstehen durch Verstöße gegen Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle oder Verstöße gegen Überwachungspflichten.

Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft für Sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Wenn nein, wehrt sie die unberechtigten Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert.

Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss dies separat beantragt werden.

Sportbootversicherungen

Es gibt in der Bootsversicherung ähnlich der Kraftfahrzeugversicherung zwei Arten des Versicherungsschutzes:

Sportbootkaskoversicherung

Leistungsumfang:

  • Geltungsbereich: in der Regel alle europäischen Binnengewässer, Nord- und Ostsee (abweichend je Versicherer)
  • Rabatt bei Begrenzung des Fahrgebiets
  • Transporte innerhalb Europas sind mitversichert
  • Jeder Unfall des Bootes ist versichert, auch Sinken und Kentern, Mastbruch, sowie Schäden an Schrauben und Wellen

Sportboothaftpflichtversicherung

Leistungsumfang:

  • die Prüfung der Haftungsfrage (ist der Schadenersatzanspruch berechtigt?)
  • die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört

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