Maschinenversicherung für Windenergieanlagen

Die Maschinenversicherung ist die Fortsetzung der Montageversicherung für Windenergieanlagen. Die Montageversicherung endet bei Abnahme / Inbetriebnahme der Windanlage und die Maschinenversicherung fängt bei Betriebsfertigkeit an. Darauf zu achten, dass ein unmittelbarer Anschluss gegeben ist und keine Deckungslücke entsteht, ist Aufgabe von uns. Sprechen Sie uns an!

Der Deckungssumfang der Maschinenversicherung für Windenergieanlagen umfasst z.B. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler.

Die finanziellen Folgen durch den Ausfall der Windenergieanlage (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung für Windenergieanlagen abdecken.

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Betreiber von Windenergieanlagen.

Was ist versichert?

Versichert sind alle unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Windanlage (nicht: normale Abnutzung!), die mit dem Betrieb zusammenhängen.

Welche Gefahren sind versicherbar?

Grundsätzlich handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung. Versicherbar sind:

  • Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang

Regelmäßig nicht versichert gelten Schäden resultierend aus Erdbeben.

Welche Schäden werden durch den Versicherer ersetzt?

  • Im Teilschadenfall alle notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des früheren betriebsfertigen Zustandes der Windenergieanlage wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten. Bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug neu für alt.
  • Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Windenergieanlage unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert.

Im Falle eines Schadens der Windenergieanlage sind die erwarteten Gewinne nicht mehr sicher. Der entgangene Betriebsgewinn durch die beeinträchtigte oder unterbrochene Einsatzmöglichkeit der Windenergieanlage und die fortlaufenden Kosten können über eine Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung (MBU) für Windenergieanlagen abgedeckt werden. Es können Haftzeiten von sechs, zwölf oder 24 Monaten gewählt werden. Wir beraten Sie gerne!

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