Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure zeichnet sich durch eine gute Vermögensschadendeckung aus und schützt vor finanziellen Schäden durch Planungs-, Beratungs-, Bauüberwachungs- oder auch Koordinationsfehler.
Speziell für Architekten und Ingenieure gibt es umfangreiche Deckungskonzepte, welche die einzelnen Risiken der verschiedenen Fachgebiete abdecken. Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir alle relevanten Tätigkeiten, die Sie ausführen, und die damit verbundenen Risiken und schlagen Ihnen den optimalen Versicherungsschutz vor.
Dabei berücksichtigen wir auch die Besonderheiten, die sich aus den verschiedenen Rechtsformen ergeben. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (PartGmbB) beispielsweise sind die Mindestversicherungssummen in den Baukammerngesetzen der jeweiligen Bundesländer zu beachten. Nähere Informationen zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung finden Sie hier.
Unsere Deckungskonzepte umfassen unter anderem die nachstehenden Einschlüsse
Versicherung aller zum Berufsbild gehörenden freiberuflichen Leistungen wie beispielsweise Tätigkeiten als Sachverständiger, SiGeKo, Projektsteuerer oder Ingenieurleistungen im Rahmen des Facility-Managements
Deckung auch bei Nichteinhaltung anerkannter Regeln der Bautechnik
bei Berufsaufgabe 30-jährige Nachhaftung
Deckung auch bei Kostenüberschreitungen, soweit es sich nicht um „Sowiesokosten“ handelt
weltweite Deckung, wenn erforderlich
Mit enthalten in der Berufshaftpflicht ist auch eine Umweltschadenversicherung. Nach dem Umweltschadengesetz haften Sie unter anderem auch für Schäden an der Natur bzw. Biodiversität (= geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Lebensräume). Es gilt das Verursacherprinzip. Die zuständige Behörde kann Sie zur Sanierung und vollständigen Wiederherstellung des Ausgangszustandes verpflichten.